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verfahrensrecht:vollstreckungsvoraussetzungen

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 +====== Vollstreckungsvoraussetzungen ======
  
 +Zu den allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen zählt auch das Fehlen eines Vollstreckungshindernisses im Sinne des § 775 ZPO.((BGH, Beschl. v. 20. Oktober 2021 - I ZB 18/21; m.V.a. BGH, NJW 2016, 876 Rn. 19))
 +
 +Nach § 775 Nr. 3 ZPO ist die Zwangsvollstreckung einzustellen oder zu beschränken, wenn eine öffentliche Urkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die zur Abwendung der Vollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung
 +oder Hinterlegung erfolgt ist. Zugleich sind nach § 776 Satz 1 ZPO die bereits
 +getroffenen Vollstreckungsmaßregeln aufzuheben.((BGH, Beschl. v. 20. Oktober 2021 - I ZB 18/21))
 +
 +
 +===== siehe auch =====
verfahrensrecht/vollstreckungsvoraussetzungen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1