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verfahrensrecht:vollstreckungsauftrag

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verfahrensrecht:vollstreckungsauftrag [2022/08/09 09:59] mfreundverfahrensrecht:vollstreckungsauftrag [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Vollstreckungsauftrag ======
  
 +-> [[Fremdsprachige Unterlagen im Vollstreckungsverfahren]] \\
 +-> [[Rücknahme des Vollstreckungsauftrags]] \\
 +
 +Der [[Gerichtsvollzieher]] wirkt auf eine Beitreibung von Geldforderungen hin (§ 802a Abs. 1 ZPO). Er ist auf Grund eines entsprechenden [[Vollstreckungsauftrag|Vollstreckungsauftrags]] und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung befugt, eine [[Vermögensauskunft]] des Schuldners einzuholen (§ 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO). 
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +ZPO, Buch 8 -> [[Zwangsvollstreckung]]