Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


verfahrensrecht:vertretung

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
verfahrensrecht:vertretung [2020/10/21 08:03] mfreundverfahrensrecht:vertretung [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Vertretung ======
 +
 +§ 78 ZPO -> [[Anwaltsprozess]] \\
 +§ 79 ZPO -> [[Parteiprozess]] \\
 +
 +-> [[Prozessvoraussetzung der ordnungsgemäßen gesetzlichen Vertretung]] \\
 +-> [[Vollmacht]] \\
 +-> [[Inlandsvertreter]] \\
 +
 +Vertretung vor dem DPMA und dem BPatG ist fakultativ. 
 +
 +Zum Verfahrenbevollmächtigten (Vertreter) kann grundsätzlich jede [[Prozeßfähigkeit|prozeßfähige]] Person bestellt werden.
 +
 +Bei Mandatsniederlegung wird nach § 87 I ZPO das Erlöschen der Vollmacht erst wirksam, wenn die Mandatsbeendigung dem DPMA bzw. dem BPatG angezeigt wird (Anders beim [[Inlandsvertreter]]).
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Postulationsfähigkeit]]
 +
 +
  
verfahrensrecht/vertretung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1