Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 117 (3) der Zivilprozessordnung (ZPO) ermächtigt das Bundesministerium der Justiz zur Einführung von Formularen für die Erklärung zur Prozesskostenhilfe. § 753 (3) der ZPO ermächtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, verbindliche Formulare für den Auftrag zur Zwangsvollstreckung einzuführen.
§ 117 (3) ZPO → Ermächtigung zur Formulareinführung
Das Bundesministerium der Justiz darf mit Zustimmung des Bundesrates Formulare zur Vereinheitlichung des Verfahrens einführen.
§ 117 (3) ZPO → Verbindliche Formulare für Aufträge
Das Bundesministerium der Justiz kann verbindliche Formulare für Aufträge durch Rechtsverordnung einführen.
§ 117 ZPO → Verordnungsermächtigung
Regelt den Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe und die Ermächtigung zur Einführung von Formularen.
§ 753 ZPO → Verordnungsermächtigung
Regelt die Durchführung der Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher und die Ermächtigung zur Einführung verbindlicher Formulare.
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