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+ | ====== vermutete Tatsachen ====== | ||
+ | Eine Partei darf auch von ihr nur vermutete [[Tatsachen]] als [[Behauptung]] in einen [[Rechtsstreit]] einführen, wenn sie mangels entsprechender Erkenntnisquellen oder Sachkunde keine sichere Kenntnis von Einzeltatsachen hat. Unbeachtlich ist der auf Vermutungen gestützte Sachvortrag einer Partei erst dann, wenn | ||
+ | die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Schlüssigkeit des Sachvortrags]] |
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