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verfahrensrecht:verfahren_1092
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Verfahren

§ 1092 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das Verfahren zur Überprüfung eines Europäischen Zahlungsbefehls. Er beschreibt die Entscheidungsfindung, Anforderungen und Folgen einer Nichtigkeitserklärung.

§ 1092 (1) ZPO → Entscheidung über den Überprüfungsantrag durch Beschluss
Bestimmt die Entscheidung über den Überprüfungsantrag durch unanfechtbaren Beschluss.

§ 1092 (2) ZPO → Glaubhaftmachung durch den Antragsgegner
Erfordert vom Antragsgegner die Glaubhaftmachung der Aufhebungsgründe.

§ 1092 (3) ZPO → Nichtigkeitserklärung des Europäischen Zahlungsbefehls
Erklärt die Nichtigkeit des Zahlungsbefehls als Verfahrensende.

§ 1092 (4) ZPO → Keine Wiedereinsetzung in die Frist
Schließt Wiedereinsetzung in die Frist aus.

siehe auch

verfahrensrecht/verfahren_1092.txt · Zuletzt geändert: von migration

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