Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Ansprüche auf Unterlassung [→ Unterlassungsanspruch], Auskunftserteilung [→ Auskunftsanspruch] und Schadensersatz [→ Schadensersatzanspruch] können - soweit Wiederholungsgefahr gegeben ist - über die konkret festgestellte Verletzungshandlung hinaus für solche Handlungen gegeben sein, in denen das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt.1)
→ Urteil
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de