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+ | ====== Urteilsausspruch ====== | ||
+ | Der [[Urteilsinhalt|Inhalt eines Urteils]] ist in erster Linie der [[Urteilsformel]] zu entnehmen. Reicht die Urteilsformel allein für die Bestimmung des Inhalts nicht aus, sind zu ihrer Auslegung der Tatbestand und die [[Entscheidungsgründe]], | ||
+ | in einer einheitlichen Urkunde festzulegen. Ein Mangel in der [[Urteilsformel]] ist allerdings unschädlich, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Urteil]] |
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