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verfahrensrecht:umfang_der_rechtskraft [2017/01/24 14:11] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | verfahrensrecht:umfang_der_rechtskraft [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Umfang der Rechtskraft ====== | ||
+ | Nach § 322 Abs. 1 ZPO ist ein Urteil insoweit der Rechtskraft fähig, als | ||
+ | darin über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch | ||
+ | entschieden ist. Das bedeutet zum einen, daß eine erneute Klage mit identischem [[Streitgegenstand]] | ||
+ | unzulässig ist.((st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 ZR 269/00; m.V.a. BGHZ 93, 287, 288 f.; 123, 137, 139ff.; BGH, Urt. v. 17.3.1995 -VZR178/93, NJW 1995, 1757; Urt. v. 14.7.1995 -V ZR 171/94, NJW 1995, 2993 m.w.N.)) | ||
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+ | Der Umfang der Rechtskraft ist der Entscheidung im Ganzen zu entnehmen. Auszugehen ist von der Urteilsformel. Sofern diese allein nicht ausreicht, um Rechtsfolge und Lebenssachverhalt zu erfassen, sind Tatbestand und Entscheidungsgründe ergänzend heranzuziehen. Da ein Versäumnisurteil regelmäßig weder einen Tatbestand noch Entscheidungsgründe enthält, ist bei einem Versäumnisurteil gegen den Beklagten neben der Urteilsformel ergänzend auf das Klagevorbringen abzustellen.((BGH, | ||
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+ | Hat ein Kläger in einem vorangegangenen Prozess nur einen Teilanspruch geltend gemacht, so erfasst die | ||
+ | Rechtskraft des Urteils nur diesen Teil des Anspruchs und erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten restlichen Anspruch. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kläger für das Gericht und den Beklagten erkennbar zum Ausdruck bringt, dass sein bezifferter Antrag nur einen Teil des Anspruchs erfasst, so dass Nachforderungen vorbehalten werden, oder ob es sich um eine " | ||
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+ | Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, | ||
+ | wie über den durch die Klage erhobenen Anspruch entschieden worden ist.((BGH, Urt. v. 25. September 2007 - X ZR 60/06; m.V.a. vgl. BGHZ 93, 330 ff.; 135, 178 ff.)) | ||
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+ | Der Umfang der Rechtskraft eines Urteils ist in erster Linie der Urteilsformel | ||
+ | zu entnehmen. Reicht die Urteilsformel allein nicht aus, den Umfang der | ||
+ | Rechtskraft zu bestimmen, sind zur Auslegung der Urteilsformel der Tatbestand | ||
+ | und die Entscheidungsgründe, | ||
+ | heranzuziehen.((BGH, | ||
+ | kommt es für die Auslegung der Urteilsformel in erster Linie darauf an, was die Parteien gewollt und erklärt haben (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 1952 - I ZR 117/51, BGHZ 5, 189 - Zwilling)) | ||
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+ | Bei einem Anerkenntnisurteil kommt es für die Auslegung der Urteilsformel in erster Linie darauf an, was die Parteien gewollt und erklärt haben.((BGH, | ||
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+ | Bei der Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft eines eine Leistungsklage abweisenden Urteils sind der Tatbestand und die Entscheidungsgründe einschließlich des Parteivorbringens heranzuziehen, | ||
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+ | Eine Einschränkung des Umfangs der Rechtskraft eines die Leistungsklage abweisenden Urteils wird danach angenommen, wenn dem Urteil zu entnehmen ist, dass das Gericht einen rechtlichen Gesichtspunkt bewusst ausgespart hat. Sie ist danach dann geboten, wenn der Entscheidung unmissverständlich der Wille des Prozessgerichts zu entnehmen ist, über den zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht abschließend zu erkennen und dem Kläger so eine Klage zu diesem Anspruch auf der gleichen tatsächlichen Grundlage und aufgrund von bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegenden Umständen vorzubehalten.((OLG Düsseldorf, | ||
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+ | Hat ein Kläger im vorangegangenen Prozess nur einen Teilanspruch geltend gemacht, so erfasst die Rechtskraft des Urteils nur diesen Teil des Anspruchs und erstreckt sich nicht auf den nicht eingeklagten | ||
+ | restlichen Anspruch.((BGH, | ||
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+ | Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Kläger für das Gericht und den Beklagten erkennbar zum Ausdruck bringt, dass sein bezifferter Antrag nur einen Teil des Anspruchs erfasst, so dass Nachforderungen | ||
+ | vorbehalten bleiben oder ob es sich um eine " | ||
+ | handelt.((BGH, | ||
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+ | Macht der Kläger ferner mit beziffertem Zahlungsantrag einen Schadensersatzanspruch aus bestimmten Schadensposten geltend, so steht die Rechtskraft eines der Klage stattgebenden Urteils der Nachforderung weiterer Beträge aus denselben Positionen in einem späteren Prozess nicht entgegen.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Rechtskraft]] |
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