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verfahrensrecht:ueberwachung_einer_rechtsmittelfrist

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 +====== Überwachung einer Rechtsmittelfrist ======
  
 +Ein Rechtsanwalt muss sicherstellen, dass das für den Lauf einer [[Rechtsmittelfrist]] maßgebliche Datum der Urteilszustellung in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ermittelt wird.((BGH, Beschluss vom 22. Juni 2010 - VIII ZB 12/10, NJW 2010, 3305 Rn. 9 m.w.N.))
 +
 +An die Überwachung einer [[Rechtsmittelfrist]] werden relativ hohe Anforderungen gestellt, weil die schuldhafte Versäumung einer solchen Frist in aller Regel dazu führt, dass der Mandant in einem anhängigen Verfahren schon aus formellen Gründen unterliegt. Eine Frist zur Validierung eines Patents entfaltet vergleichbare Wirkungen. Wenn sie schuldhaft versäumt wird, hat dies den Verlust des Schutzrechts zur Folge. Für die anwaltliche Überwachung solcher Fristen gelten deshalb grundsätzlich dieselben Sorgfaltsanforderungen.((BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - X ZB 17/12 - Bergbaumaschine))
 +
 +Eine verlässliche Grundlage für die Ermittlung des Zustellungsdatums bieten allein die Angaben in der die Zustellung dokumentierenden Urkunde.((m.V.a. § 174 ZPO und BGH, Beschluss vom 22. Juni 2010 - VIII ZB 12/10, NJW 2010, 3305 Rn. 10))
 +
 +Hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift seinem angestellten Büropersonal übertragen, ist er verpflichtet, das Arbeitsergebnis vor Absendung über das besondere elektronische Anwaltspostfach sorgfältig auf Vollständigkeit zu überprüfen. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob das Rechtsmittelgericht richtig bezeichnet ist.((BGH, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Rechtsmittelfrist]] \\
 +-> [[Fristüberwachung]] \\
verfahrensrecht/ueberwachung_einer_rechtsmittelfrist.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1