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verfahrensrecht:streitwertminderung_in_wettbewerbssachen

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 +====== Streitwertminderung in Wettbewerbssachen ======
  
 +<note>
 +**§ 51 (3) S. 1 GKG**
 +
 +Ist die Bedeutung der Sache für den Beklagten erheblich geringer zu bewerten als der nach Absatz 2 ermittelte Streitwert, ist dieser angemessen zu mindern.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 51 (2) GKG -> [[Streitwert in Wettbewerbssachen]]