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verfahrensrecht:streitwert_einer_nebenintervention
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Streitwert einer Nebenintervention

Der Streitwert einer Nebenintervention stimmt mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient am Prozess im gleichen Umfang beteiligt ist, wie die Partei, der er beigetreten ist. Seine Angriffs- und Verteidigungsmittel betreffen den Erfolg dieser Partei und zwar in voller Höhe des gegen sie geltend gemachten Anspruchs und unabhängig davon, ob er selbst Anträge gestellt hat.1)

siehe auch

1)
BGH, Beschl.vom 19. Dezember 2024 – KZR 60/23; m.V.a. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - X ZR 109/12, juris Rn. 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 12 U 48/16, juris Rn. 11, 13
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