Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
verfahrensrecht:streitwert_der_revision [2021/06/01 09:11] – mfreund | verfahrensrecht:streitwert_der_revision [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Streitwert der Revision ====== | ||
+ | Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer, über den das Revisionsgericht ohne Bindung an eine - möglicherweise fehlerhafte - Streitwertfestsetzung durch das Berufungsgericht selbst zu befinden hat | ||
+ | ((vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - XII ZR 8/13, NJW-RR 2013, 1401 Rn. 8; Beschluss vom 4. Mai 2017 - III ZR 615/16, juris Rn. 3; Beschluss vom 9. November 2018 - VI ZR 5/18, juris Rn. 3; Beschluss vom 19. Juni 2019 | ||
+ | - IV ZR 224/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VIII ZR 161/19, juris Rn. 22)), bemisst sich nach dem Interesse des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Berufungsentscheidung.((BGH, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Für die Bewertung sind der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz und die bis dahin vom Kläger vorgebrachten Anknüpfungstatsachen maßgeblich, | ||
+ | |||
+ | Im Regelfall entspricht nicht nur der [[Streitwert]] des Verfahrens, sondern auch die Beschwer des zur Unterlassung verurteilten Beklagten dem Interesse des Klägers an dem Unterlassungstitel.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Auf einen höheren Streitwert und eine damit einhergehende höhere Beschwer im Fall der Verurteilung hat die beklagte Partei daher bereits in den Vorinstanzen hinzuweisen. Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden | ||
+ | sind, ist es nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig versagt, sich erstmals im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen.((BGH, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Auf eine höhere Beschwer im Fall der Verurteilung hat deshalb auch die beklagte Partei schon in den Vorinstanzen hinzuweisen. Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde kann der Beklagte mit erstmaligem Vorbringen zu | ||
+ | seiner Beschwer nicht mehr gehört werden, wenn er den entsprechenden Vortrag ohne weiteres bereits in den Vorinstanzen hätte halten können.((BGH, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Wendet sich die beklagte Parteien mit der Revision gegen die in den Vorinstanzen zu ihren Lasten titulierte Unterlassungspflicht, | ||
+ | |||
+ | Ist der Streitwert vom Landgericht und vom Berufungsgericht entsprechend den Angaben des Klägers festgesetzt worden und hat der Kläger die Festsetzung nicht beanstandet, | ||
+ | grundsätzlich nicht mehr mit Einwänden gegen die Wertfestsetzung gehört werden.((BGH, | ||
+ | 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, GRUR-RR 2012, 496 Rn. 4)) | ||
+ | |||
+ | Insbesondere ist es dem Kläger verwehrt, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die von ihm | ||
+ | gemachten Angaben zu korrigieren, | ||
+ | zu überschreiten((BGH, | ||
+ | NJW 2010, 681 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12 | ||
+ | Rn. 3, juris; BGH, GRUR-RR 2012, 496 Rn. 4)). Dies gilt vor allem dann, wenn | ||
+ | die Partei im Kostenfestsetzungsverfahren erster Instanz sogar ausdrücklich die | ||
+ | Festsetzung eines niedrigeren Wertes angeregt hat.((BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - I ZR 115/15; m.V.a. BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZR 161/14 Rn. 5, juris)) | ||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | -> [[Streitwert]] |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de