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+ | ====== Sorgfaltspflicht in Fristsachen ====== | ||
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+ | -> [[Zurechnung des Verschuldens einer Hilfskraft]] \\ | ||
+ | -> [[Verzögerungen oder sonstige Fehler bei der Briefbeförderung oder Briefzustellung]] \\ | ||
+ | -> [[Fehlfunktion technischer Einrichtungen in der Anwaltskanzlei]] \\ | ||
+ | -> [[Anwaltliche Sorgfaltspflicht beim Rechtsübergang von Schutzrechten]] \\ | ||
+ | -> [[Pflicht des Rechtsanwalts zur Nachfrage und Nachforschung]] \\ | ||
+ | -> [[Büroorganisation des Rechtsanwalts]] \\ | ||
+ | -> [[Organisationsverschulden]] \\ | ||
+ | -> [[Unrichtige Bezeichnung des Gerichts]] \\ | ||
+ | -> [[Fristenkontrolle]] \\ | ||
+ | -> [[Ausgangskontrolle]] \\ | ||
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+ | Die Sorgfaltspflicht in Fristsachen verlangt von einem [[Rechtsanwalt]], | ||
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+ | Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Rechtsanwalt durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, | ||
+ | Gericht innerhalb der laufenden Frist eingeht. Hierzu hat er grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen.((BGH, | ||
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+ | Zwar darf der Rechtsanwalt die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift seinem angestellten Büropersonal übertragen. Er ist dann aber verpflichtet, | ||
+ | Rechtsmittelschrift deswegen vor der Unterzeichnung auf die Vollständigkeit, | ||
+ | 2016, 126 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14, FamRZ 2015, 1878 [juris Rn. 12]; BGH, NJW-RR 2017, 956 [juris Rn. 6])) | ||
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+ | Einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren [§ 233 ZPO -> [[Wiedereinsetzung in den vorigen Stand]]], wenn sie ohne ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. | ||
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+ | Verschulden umfaßt [[Privatrecht: | ||
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+ | Verschulden ist subjektiv unterschiedlich zu bewerten. An einen Patentanwalt/ | ||
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+ | Eine Wiedereinsetzung kommt schon dann nicht in Betracht, wenn ein Mitverschulden der Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten (§ 85 Abs. 1 ZPO) Ursache für die Fristversäumung war.((BGH, Beschl. v. 8.3.2001 - V ZB 5/01, NJW-RR 2001, 1072 m.w.N.)) | ||
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+ | Das Verschulden des Vertreters ist wie eigenens Verschulden zu bewerten. | ||
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+ | Die Verzögerung der Briefbeförderung durch die Post kann einer Partei nicht als Verschulden angerechnet werden. [-> [[Verzögerungen oder sonstige Fehler bei der Briefbeförderung oder Briefzustellung]]] | ||
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+ | Unvorhersehbares (z.B. eine Reifenpanne, | ||
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+ | Rechtsunkenntnis entschuldigt grundsätzlich nicht, außer sie wäre auch bei zumutbarer äußerster Sorgfalt nicht zu vermeiden gewesen.((van Hees, Verfahrensrecht in atentsachen)) | ||
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+ | Außergewöhnliche seelische Belastungen können bedingt berücksichtigt werden.((van Hees, Verfahrensrecht in Patentsachen)) | ||
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+ | Prozessbevollmächtigte müssen in ihrem Büro eine [[Ausgangskontrolle]] schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hinausgehen. | ||
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+ | Die Partei muß Vorkehrungen treffen, dass sie von gerichtlichen Zustellungen Kenntnis erlangt.((BGH, | ||
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+ | Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, | ||
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+ | Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung zudem nur unterzeichnen und zurückgeben, | ||
+ | die Frist im Fristenkalender notiert worden ist.((BGH, Beschl. v. 10. Februar 2022 - I ZB 46/21; m.V.a. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 13/19, NJW 2019, 3234 Rn. 13 mwN)) | ||
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+ | Der Rechtsanwalt hat ferner selbstständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein Fristende richtig ermittelt und eingetragen wurde, wenn ihm die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, | ||
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+ | Weicht der Rechtsanwalt von einer bestehenden Organisation ab und erteilt er für einen konkreten Fall genaue Anweisungen, | ||
+ | vergewissern. Betrifft die Anweisung indessen einen so wichtigen Vorgang wie die Eintragung einer Rechtsmittelfrist und wird sie nur mündlich erteilt, müssen ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen sein oder werden, dass die Anweisung - etwa im Drang der übrigen Geschäfte - in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung unterbleibt. Durch eine klare und präzise Anweisung im Einzelfall, die Rechtsmittelbegründungsfrist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender einzutragen, | ||
+ | getroffen, insbesondere dann, wenn weiter eine allgemeine Büroanweisung besteht, einen solchen Auftrag stets vor allen anderen Aufgaben zu erledigen.((BGH, | ||
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+ | Nur gesetzliche Fristen sind wiedereinsetzbar, | ||
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+ | Die Antragsfrist des § 123 Abs. 2 Satz 1 PatG beginnt nicht schon mit dem Erhalt der patentamtlichen Mitteilung, mit der der Patentinhaber über eine Zahlungsfrist als solche unterrichtet wird. Positive Kenntnis von der Fristversäumung hat der Patentinhaber erst nach dem Erhalt der Mitteilung des Patentamts, dass sein Patent wegen nicht rechtzeitiger Zahlung einer Jahresgebühr erloschen ist.((BPatG, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 233 ZPO -> [[Wiedereinsetzung in den vorigen Stand]] \\ | ||
+ | -> [[Anwaltliche Sorgfaltspflicht]] \\ | ||
+ | -> [[Frist]] \\ | ||
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