Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
verfahrensrecht:schiedsgericht [2021/12/06 08:35] – mfreund | verfahrensrecht:schiedsgericht [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Schiedsgericht ====== | ||
+ | Bei Schiedsgerichten handelt es sich um nicht-staatliche Gerichte, die allein aufgrund einer vertraglichen Abrede der jeweiligen Streitparteien zusammentreten. Bei der Schiedsgerichtbarkeit handelt es sich somit um eine Streiterledigung unter Privaten. | ||
+ | |||
+ | Das [[Schiedsverfahren]] dient dazu, das Verfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Das geht mit einer Verfahrensvereinfachung und dadurch bedingt mit einer Reduktion des durch das Verfahren gewährten Schutzes einher.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Die Schiedsgerichte sprechen als [[Schiedsspruch|Schiedssprüche]] bezeichnete Urteile aus. | ||
+ | |||
+ | Die größte Bedeutung haben Schiedsgerichte in der Handelsschiedsgerichtsbarkeit, | ||
+ | |||
+ | Ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO, mit dem der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten wirksam ausgeschlossen werden kann, liegt nur vor, wenn Rechtsstreitigkeiten unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs | ||
+ | der Entscheidung durch eine unabhängige und unparteiliche Instanz unterworfen werden.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Die Streitbeteiligten müssen paritätischen Einfluss auf die Besetzung eines solchen Gerichts haben.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Die Satzung muss gewährleisten, | ||
+ | |||
+ | Sind hingegen in der Satzung Abhängigkeiten angelegt oder läuft das " | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | §§ 1025 - 1066 ZPO -> [[Schiedsrichterliches Verfahren]] |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de