Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:restitutionsklage

finanzcheck24.de

Restitutionsklage

§ 580 ZPO → Restitutionsgründe
§ 586 Abs. 1, 2 ZPO → Notfrist für die Restitutionsklage

Zulässigkeit der Restitutionsklage
Aussetzung des Restitutionsverfahrens
Neues tatsächliches Vorbringen zu Restitutionsgründen
Restitution nach Wegfall des Klagepatents

Die Rechtskraft von Gerichtsentscheidungen sollen nur dann durchbrochen werden, wenn ihre Grundlagen für jedermann erkennbar in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise erschüttert sind.1)

Der Zulässigkeit der Restitutionsklage steht nicht entgegen, wenn diese sich nicht, wie der Wortlaut von § 578 ZPO vorsieht, gegen ein Endurteil, sondern gegen einen „urteilsvertretenden“ Beschluss nach § 522 ZPO richtet. Dass derartige Beschlüsse mit der Restitutionsklage angefochten werden können, entspricht allgemeiner Auffassung.2)

siehe auch

Restitutionsklage (Patentrecht)

1)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2007, 2 U 34/06 - Stangenbearbeitungszentrum; m.V.a. BGH NJW 1988, 1914, 1915
2)
BGH, Urteil vom 29. Juli 2010 - Xa ZR 118/09 - Bordako; m.V.a. BGHZ 62, 19; BGH, Urt. v. 22.11.1994 - X ZR 51/92, GRUR 1995, 171 - Mitwirkungsplan III/Senatsbesetzung; BAG, Beschl. v. 11.1.1995 - 4 AS 24/94, NJW 1995, 2125
verfahrensrecht/restitutionsklage.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1