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verfahrensrecht:reichweite_des_unterlassungsgebots

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 +====== Reichweite des Unterlassungsgebots ======
  
 +-> [[Kerntheorie]] \\
 +-> [[Verbotsumfang der Unterlassungsverfügung]] \\
 +-> [[Ergänzende Handlungspflichten des Unterlassungsschuldners]] \\
 +-> [[Auslegung des Unterlassungsgebots]] \\
 +-> [[Reichweite des Unterlassungsgebots im einstweiligen Verfügungsverfahren]] \\
 +
 +Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts kann die Verhängung eines Ordnungsmittels für kerngleiche Verletzungen anderer Schutzrechte rechtfertigen, wenn die kerngleichen Verletzungshandlungen in das Erkenntnisver-fahren und die Verurteilung einbezogen sind.((BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - I ZB 42/11; Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 I ZR 55/12, GRUR 2013, 1235 Rn. 18 = WRP 2014, 75 Restwertbörse II))
 +
 +Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs muss nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern muss auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige oder andauernde Verletzungen zu verhindern oder rückgängig zu machen.((BGH, Beschluss vom 10. November 2022 - I ZB 10/22; m.V.a. BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12, GRUR 2014, 595 [juris Rn. 26] = WRP 2014, 587 - Vertragsstrafenklausel))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Unterlassungsgebot]]
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