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verfahrensrecht:rechtsverstoss

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 +====== Rechtsverstoß ======
  
 +Die [[Strafrecht:Strafe]], auch die bloße [[Verfahrensrecht:Ordnungsstrafe|Ordnungsstrafe]], ist im Gegensatz zur reinen Präventionsmaßnahme dadurch gekennzeichnet, dass sie - wenn nicht ausschließlich, so doch auch - auf Repression und Vergeltung für ein rechtlich verbotenes Verhalten abzielt. Dem [[Täter]] wird ein [[Rechtsverstoß]] vorgehalten und zum Vorwurf gemacht, der durch die Sanktion gesühnt werden soll.((BGH, Beschluss vom 4. November 2021 - I ZB 54/20; m.V.a. BVerfGE 20, 323, 331 f. [juris Rn. 33 f. und 37]; BVerfGE 58, 159, 162 [juris Rn. 9]; Adam/Schmidt/Schumacher, NStZ 2017, 7, 11; Thönissen, AcP 2019, 855, 860 f.))
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 +===== siehe auch =====
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 +-> [[Verfahrensrecht:Recht]]