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verfahrensrecht:rechtsverstoss

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Rechtsverstoß

Die Strafe, auch die bloße Ordnungsstrafe, ist im Gegensatz zur reinen Präventionsmaßnahme dadurch gekennzeichnet, dass sie - wenn nicht ausschließlich, so doch auch - auf Repression und Vergeltung für ein rechtlich verbotenes Verhalten abzielt. Dem Täter wird ein Rechtsverstoß vorgehalten und zum Vorwurf gemacht, der durch die Sanktion gesühnt werden soll.1)

siehe auch

Recht

1)
BGH, Beschluss vom 4. November 2021 - I ZB 54/20; m.V.a. BVerfGE 20, 323, 331 f. [juris Rn. 33 f. und 37]; BVerfGE 58, 159, 162 [juris Rn. 9]; Adam/Schmidt/Schumacher, NStZ 2017, 7, 11; Thönissen, AcP 2019, 855, 860 f.
verfahrensrecht/rechtsverstoss.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1