Eine Rechtsposition ist die durch das Gesetz oder Vertrag begründete rechtliche Stellung einer Person, aus der sich bestimmte Ansprüche, Befugnisse oder Pflichten ergeben.
Der Sachvortrag bezeichnet im Zivilprozessrecht das Vorbringen von Tatsachen durch die Parteien, auf das ihre jeweiligen Rechtspositionen gestützt werden.
Ein Rechtsstreit ist ein formelles, gerichtliches Verfahren, bei dem über rechtliche Ansprüche und Verteidigungen zwischen Parteien entschieden wird. Ziel eines Rechtsstreits ist es, eine verbindliche gerichtliche Entscheidung über das streitige Rechtsverhältnis zu erlangen.
→ Rechtsstreit
Formelles, gerichtliches Verfahren, bei dem über rechtliche Ansprüche und Verteidigungen zwischen Parteien entschieden wird.
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