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verfahrensrecht:rechtsmittelstreitwert

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 +====== Rechtsmittelstreitwert ======
  
 +Nach dem Wert des Verfahrens (-> [[Streitwert]]) nach den § 2 ff ZPO bestimmt sich die Zuständigkeit des Gerichts ("[[Zuständigkeitsstreitwert]]") und (analog) die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ("Rechtsmittelstreitwert").
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 2 ff ZPO -> [[Streitwert]]