Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


verfahrensrecht:qualifizierte_elektronische_signatur

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
verfahrensrecht:qualifizierte_elektronische_signatur [2022/06/27 08:46] mfreundverfahrensrecht:qualifizierte_elektronische_signatur [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Qualifizierte elektronische Signatur ======
 +
 +Für die qualifizierte Signatur sieht Art. 3 Nr. 12 eIDAS-VO als zusätzliches Erfordernis vor, dass die Signatur von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht.((BGH, Zwischenurteil vom 24. Mai 2022 - X ZR 82/21 - Container-Signatur im Patentnichtigkeitsverfahren))
 +
 +Eine qualifizierte Signatur, die sich auf den gesamten Inhalt einer über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingereichten Nachricht einschließlich der darin enthaltenen Dateien bezieht, genügt den Anforderungen des § 2 Abs. 2a Nr. 1 BGH/BPatGERVV.((BGH, Zwischenurteil vom 24. Mai 2022 - X ZR 82/21 - Container-Signatur im Patentnichtigkeitsverfahren))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Elektronische Signatur]]
  
verfahrensrecht/qualifizierte_elektronische_signatur.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1