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verfahrensrecht:protokollierung_des_gesuchs

Protokollierung des Gesuchs

§ 920 (3) ZPO

Das Gesuch kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.

§ 936 ZPO → Anwendung der Arrestvorschriften

siehe auch

§ 920 ZPO → Verfügungsantrag
Regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für einen Verfügungsantrag im Zivilprozess.

verfahrensrecht/protokollierung_des_gesuchs.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1