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+ | ====== Natürliche Handlungseinheit ====== | ||
+ | -> [[Zusammenfassung wiederholte Verstöße gegen eine Unterlassungsverurteilung unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit]] | ||
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+ | Im Zivilrecht und in der [[Zwangsvollstreckung]] können mehrere - auch fahrlässige - Verhaltensweisen, | ||
+ | aufgrund ihres räumlich-zeitlichen Zusammenhangs so eng miteinander verbunden sind, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches, | ||
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+ | Kann bei natürlicher Betrachtungsweise angenommen werden, dass der Schuldner jeweils einen neuen Entschluss zum Verstoß gegen eine titulierte Unterlassungsverpflichtung gefasst oder einen bereits gefassten Entschluss bewusst bekräftigt hat, spricht dies gegen das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit und für die Annahme von mehreren Zuwiderhandlungen.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | ZPO, Buch 8 -> [[Zwangsvollstreckung]] |
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