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verfahrensrecht:nachfestsetzungsantrag

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Nachfestsetzungsantrag

Rechtskraft des früheren Kostenfestsetzungsbeschlusses

Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind zwar der materiellen Rechtskraft fähig1). Die Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bezieht sich jedoch nur auf die im Antrag geforderten und im Beschluss beschiedenen Beträge.2)

Einem Nachfestsetzungsantrag steht daher die Rechtskraft eines früheren Kostenfestsetzungsbeschlusses für bislang nicht geltend gemachte und bisher daher auch nicht festgesetzte Kosten nicht entgegen.3)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 24. April 1990 - VI ZR 110/89, BGHZ 111, 168, 170
2)
BGH, Beschl. v. 3. Februar 2011 - I ZB 47/10; m.V.a. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - VII ZB 15/10 Rn. 9, zum Abdruck in BGHZ bestimmt
3)
BGH, Beschl. v. 3. Februar 2011 - I ZB 47/10
verfahrensrecht/nachfestsetzungsantrag.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1