Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Über den Antrag ist mündlich zu verhandeln, wenn eine Partei dies beantragt.
§ 320 ZPO → Berichtigung des Tatbestandes
Regelt die Berichtigung des Tatbestandes eines Urteils bei Unrichtigkeiten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung.
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