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+ | ====== Kosten des Abschlussschreibens ====== | ||
+ | -> [[Anspruch auf Erstattung der Kosten des Abschlussschreibens]] \\ | ||
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+ | Die Kosten eines [[Abschlussschreiben|Abschlussschreibens]], | ||
+ | Kap. 43 Rn. 31)) | ||
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+ | Für die Frage, ob ein Gläubiger die Kosten für ein Abschlussschreiben nach den Grundsätzen der | ||
+ | Geschäftsführung ohne Auftrag oder als Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung einer Aufklärungspflicht vom Schuldner verlangen kann, kommt es darauf an, ob der Schuldner zum Zeitpunkt der Entfaltung kostenauslösender Tätigkeiten für die Erstellung des Abschlussschreibens durch den Gläubiger bereits den Entschluss zur Einlegung des Widerspruchs gefasst hat.((BGH, Versäumnisurteil vom 23. März 2023 - I ZR 17/22; Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Februar 2023 - I ZR 61/22, juris Rn. 18 bis 28 - Kosten für Abschlussschreiben III))) | ||
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+ | Für das Abschlussschreiben fällt regelmäßig eine 1,3-fache Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV an.((BGH, Urt. v. 22. Juli 2021 - I ZR 123/20; m.V.a. BGH, GRUR 2015, 822 Rn. 34 - Kosten für Abschlussschreiben II)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Abschlussschreiben]] |
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