Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
verfahrensrecht:klageantrag [2022/04/04 10:22] – mfreund | verfahrensrecht:klageantrag [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Klageantrag ====== | ||
+ | |||
+ | < | ||
+ | **§ 253 (2) Nr. 2 ZPO** | ||
+ | |||
+ | Die Klageschrift muss enthalten die bestimmte Angabe des Gegenstandes [-> [[Streitgegenstand]]] und des Grundes des erhobenen Anspruchs, sowie einen [[Bestimmtheit des Klageantrags|bestimmten Antrag]]. | ||
+ | </ | ||
+ | |||
+ | -> [[Bestimmtheit des Klageantrags]] \\ | ||
+ | -> [[Klageerhebung]] \\ | ||
+ | -> [[Klagegrund]], | ||
+ | -> [[Sich widersprechende Begründungen im Klageantrag]] \\ | ||
+ | |||
+ | Ein Verbotsantrag darf im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte | ||
+ | nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Bei einem Antrag auf Nichtigkeitsklage sind die Nr. des angegriffenen Patents, sowie der Umfang der beantragten Nichtigkeitserklärung anzugeben. | ||
+ | |||
+ | Bei Zahlungsklagen ist im Allgemeinen der Betrag konkret anzugeben. Ausnahmen sind Schmerzensgeld und der angemessene Betrag der Vergütung nach § 38 ArbEG. | ||
+ | |||
+ | [[Ausnahmetatbestände]] brauchen nicht in den Klageantrag aufgenommen zu werden, wenn dieser allein die konkrete Verletzungsform beschreibt. Es ist nicht Sache des Klägers, den Beklagten darauf hinzuweisen, | ||
+ | ist.((BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - I ZR 2/21 - Tina Turner; m.V.a. BGH, Urteil vom 11. Februar 2021 - I ZR 227/19, GRUR 2021, 758 Rn. 18 = WRP 2021, 610 - Rechtsberatung durch Architektin)) Eine diesen Grundsatz nicht beachtende Überbestimmung ist allerdings - insbesondere mit Blick auf den Bestimmtheitsgrundsatz - grundsätzlich unschädlich.((BGH, | ||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | § 253 ZPO -> [[Klageschrift]] | ||
+ | |||
+ | -> [[Klageerhebung]] | ||
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de