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verfahrensrecht:investor-staat-schiedsverfahren [2023/09/28 12:30] – [Investor-Staat-Schiedsverfahren] areichelt | verfahrensrecht:investor-staat-schiedsverfahren [2023/09/28 12:34] (aktuell) – [Investor-Staat-Schiedsverfahren] areichelt | ||
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Gemäß Art. 62 f. in Kapitel VII des ICSID-Übereinkommens finden vorbehaltlich anderweitiger Parteivereinbarungen am Sitz des Zentrums, das vom Schiedsgericht zu unterscheiden ist, die Schiedsverfahren statt.((BGH, | Gemäß Art. 62 f. in Kapitel VII des ICSID-Übereinkommens finden vorbehaltlich anderweitiger Parteivereinbarungen am Sitz des Zentrums, das vom Schiedsgericht zu unterscheiden ist, die Schiedsverfahren statt.((BGH, | ||
- | Für ranggleiches innerstaatliches Recht gelten im Fall der Kollision der lex-posteriorsowie | + | Für ranggleiches innerstaatliches Recht gelten im Fall der Kollision der lex-posterior sowie der lex-specialis-Grundsatz.((BGH, |
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+ | Anders als für die Handelsschiedsgerichtsbarkeit in § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO zwingend vorgesehen, gibt es bei ICSID-Schiedsverfahren grundsätzlich keine nachträgliche Kontrolle der Zuständigkeitsentscheidung durch staatliche Gerichte und damit keine staatsgerichtliche Letztentscheidungskompetenz.((BGH, | ||
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