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Gemäß Art. 62 f. in Kapitel VII des ICSID-Übereinkommens finden vorbehaltlich anderweitiger Parteivereinbarungen am Sitz des Zentrums, das vom Schiedsgericht zu unterscheiden ist, die Schiedsverfahren statt.((BGH, | Gemäß Art. 62 f. in Kapitel VII des ICSID-Übereinkommens finden vorbehaltlich anderweitiger Parteivereinbarungen am Sitz des Zentrums, das vom Schiedsgericht zu unterscheiden ist, die Schiedsverfahren statt.((BGH, | ||
- | Für ranggleiches innerstaatliches Recht gelten im Fall der Kollision der lex-posteriorsowie | + | Für ranggleiches innerstaatliches Recht gelten im Fall der Kollision der lex-posterior sowie der lex-specialis-Grundsatz.((BGH, |
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