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verfahrensrecht:insolvenzverwalter

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 +====== Insolvenzverwalter ======
 +
 +Ein Insolvenzverwalter muss als Partei kraft Amtes für den Fall, dass er einen
 +Aktivprozess fortsetzen möchte, stets diejenigen prozessualen Nachteile tragen,
 +die sich aus der bisherigen Prozessführung des Insolvenzschuldners ergeben.((OLG Düsseldorf, Urteil v. 28. August 2014 - 1-15 U 27/14))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Insolvenz]] \\
 +-> [[Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters]] \\