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verfahrensrecht:hauptsacheverfahren

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Hauptsacheverfahren

Im Zivilprozess wird das Klageverfahren als „Hauptsacheverfahren“ bezeichnet, bei dem endgültig über den zu geltend gemachten Anspruch bzw. das zu regelnde Rechtsverhältnis entschieden wird. Als „Nebenverfahren“ werden beispielsweise das Kostenfestsetzungsverfahren, das Arrestverfahren oder das Verfügungsverfahren angesehen.

siehe auch

Verfahren

verfahrensrecht/hauptsacheverfahren.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1