Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
verfahrensrecht:gestufte_darlegungslast [2022/01/14 08:21] mfreund angelegt |
verfahrensrecht:gestufte_darlegungslast [2022/01/20 08:38] (aktuell) mfreund |
||
---|---|---|---|
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Nach den Regeln der gestuften [[Darlegungslast]], | Nach den Regeln der gestuften [[Darlegungslast]], | ||
- | des Bestreitenden davon ab, wie substantiiert der darlegungspflichtige Gegner vorgetragen hat. Ob und inwieweit die nicht darlegungsbelastete Partei ihren Sachvortrag substantiieren muss, lässt sich nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen.((BGH, | + | des Bestreitenden davon ab, wie substantiiert der darlegungspflichtige Gegner vorgetragen hat. |
+ | |||
+ | In der Regel genügt gegenüber einer [[Tatsachenbehauptung]] der darlegungspflichtigen Partei das [[Einfaches Bestreiten|einfache Bestreiten]] des Gegners.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Ob und inwieweit die nicht darlegungsbelastete Partei ihren Sachvortrag substantiieren muss, lässt sich nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Die nicht darlegungsbelastete Partei kann sich also nicht auf ein substanzloses Bestreiten zurückziehen, | ||
+ | ihr nach Lage der Dinge ein substantiiertes Bestreiten möglich ist.((BGH, Urt. v. 22. Juli 2021 - I ZR 123/20)) | ||
===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== | ||
-> [[Darlegungslast]] | -> [[Darlegungslast]] |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de