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verfahrensrecht:gegenstandswert_des_unterlassungs-_und_schadenersatzanspruchs [2020/09/02 16:33] – mfreund | verfahrensrecht:gegenstandswert_des_unterlassungs-_und_schadenersatzanspruchs [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Gegenstandswert des Unterlassungs- und Schadenersatzanspruchs ====== | ||
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+ | -> [[Urheberrecht: | ||
+ | -> [[Patentrecht: | ||
+ | -> [[Markenrecht: | ||
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+ | Ist Gegenstand des Verfahrens ein Unterlassungs- und ein Schadenersatzanspruch, | ||
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+ | Der Wert eines Unterlassungsanspruches bestimmt sich nach dem Interesse des Anspruchstellers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße. Dieses Interesse ist pauschalierend unter Berücksichtigung der Umstände | ||
+ | des Einzelfalles zu bewerten((BGH, | ||
+ | - I ZR 151/14, juris Rn. 7)) und wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für den Inhaber des verletzten Schutzrechts bestimmt.((BGH, | ||
+ | - I ZR 97/15; m.V.a. BGH, Beschluss vom 26. April 1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052, 1053 - Streitwertbemessung; | ||
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+ | Anhaltspunkte für die Beurteilung der mit dem Unterlassungsanspruch abzuwehrenden Gefährdung der Interessen des Inhabers eines nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechts sind sowohl der wirtschaftliche Wert des verletzten Rechts als auch die Intensität und der Umfang der Rechtsverletzung.((sogenannter Angriffsfaktor; | ||
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+ | Der Angriffsfaktor wird insbesondere durch die Stellung des Verletzers und des Verletzten, die Qualität der Urheberrechtsverletzung, | ||
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+ | Das mit dem [[Unterlassungsbegehren]] verfolgte Interesse des Anspruchstellers ist darauf gerichtet, in Zukunft weitere oder fortgesetzte Rechtsverletzungen zu unterbinden. Der Gefährlichkeit der bereits begangenen Verletzungshandlung kommt bei der Wertbemessung Indizwirkung zu. Allerdings kann auch anderen, von der Verletzungshandlung unabhängigen Faktoren - etwa dem Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Zuwiderhandlungen - Rechnung zu tragen sein.((BGH, Versäumnisurteil vom 6. Oktober 2016 - I ZR 97/15; m.V.a. BGH, GRUR 2014, 206 Rn. 16 - Einkaufskühltasche; | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 51 (1) GKG -> [[Verfahrensrecht: | ||
+ | § 3 ZPO -> [[Wertfestsetzung nach freiem Ermessen]] \\ | ||
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