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verfahrensrecht:gegenstandswert

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 +====== Gegenstandswert ======
 +
 +Der Gegenstandswert bezeichnet den Wert des [[Streitgegenstand|Streitgegenstands]] und wird auch als [[Streitwert]] bezeichnet. 
 +
 +Mitunter wird im Kontext des [[Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:Rechtsanwaltsvergütungsgesetz|Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes]] (RVG) der Begriff Gegenstandswert anstelle des Begriffs Streitwert verwendet. 
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +RVG -> [[Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:Rechtsanwaltsvergütungsgesetz]] \\
 +§ 2 ff ZPO -> [[Streitwert]]
 +
 +