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verfahrensrecht:fortgeschrittene_elektronische_signatur

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 +====== Fortgeschrittene elektronische Signatur ======
  
 +Eine fortgeschrittene Signatur ist gemäß Art. 3 Nr. 11 und Art. 26
 +eIDAS-VO eine elektronische Signatur, die
 +
 +a) eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet ist,
 +
 +b) die Identifizierung des Unterzeichners ermöglicht,
 +
 +c) unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt wird, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann, und
 +
 +d) so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden ist,
 +dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.
 +
 +Diese Regelung normiert zusätzliche Anforderungen an die Authentizität
 +und Integrität der Signatur. Sie differenziert nicht danach, auf welche Daten sich
 +die Signaturdaten beziehen.((BGH, Zwischenurteil vom 24. Mai 2022 - X ZR 82/21 - Container-Signatur im Patentnichtigkeitsverfahren))
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[elektronische Signatur]]
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