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verfahrensrecht:feststellung_der_zulaessigkeit_oder_unzulaessigkeit_eines_schiedsrichterlichen_verfahrens [2023/09/08 07:37] – mfreund | verfahrensrecht:feststellung_der_zulaessigkeit_oder_unzulaessigkeit_eines_schiedsrichterlichen_verfahrens [2023/10/27 07:40] (aktuell) – mfreund | ||
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+ | Nach § 1032 Abs. 2 ZPO kann bei Gericht bis zur Bildung des Schiedsgerichts Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines | ||
+ | schiedsrichterlichen Verfahrens gestellt werden. Nach § 1025 Abs. 2 ZPO sind | ||
+ | die Bestimmungen der §§ 1032, 1033 und 1050 ZPO auch dann anzuwenden, | ||
+ | wenn der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens im Ausland liegt oder noch | ||
+ | nicht bestimmt ist. | ||
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macht.((BGH, | macht.((BGH, | ||
+ | Als Mindestvoraussetzung für einen zulässigen Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO muss eine konkrete Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien mit einem potenziell daraus erwachsenden Schiedsverfahren vorgetragen werden. Eine nur potenzielle oder zukünftige Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien genügt nicht.((BGH, | ||
Das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO entfällt nicht durch den Erlass eines Teil- oder Endschiedsspruchs.((BGH, | Das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO entfällt nicht durch den Erlass eines Teil- oder Endschiedsspruchs.((BGH, | ||
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Dem Abschluss einer wirksamen Schiedsvereinbarung in einem Intra-EU-Investor-StaatSchiedsverfahren auf der Grundlage von Art. 26 ECV steht entgegen, dass die Schiedsklausel in Art. 26 Abs. 2 Buchst. c ECV nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union für Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren gegen Unionsrecht verstößt. Wegen der Unvereinbarkeit insbesondere mit Art. 267, 344 AEUV fehlt es an einer wirksamen Einwilligung und damit an einem Angebot des Gaststaats zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung.((BGH, | Dem Abschluss einer wirksamen Schiedsvereinbarung in einem Intra-EU-Investor-StaatSchiedsverfahren auf der Grundlage von Art. 26 ECV steht entgegen, dass die Schiedsklausel in Art. 26 Abs. 2 Buchst. c ECV nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union für Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren gegen Unionsrecht verstößt. Wegen der Unvereinbarkeit insbesondere mit Art. 267, 344 AEUV fehlt es an einer wirksamen Einwilligung und damit an einem Angebot des Gaststaats zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung.((BGH, | ||
+ | Als Mindestvoraussetzung für einen zulässigen Antrag nach § 1032 Abs. 2 ZPO muss eine konkrete Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien mit einem potenziell daraus erwachsenden Schiedsverfahren vorgetragen werden. Eine nur potenzielle oder zukünftige Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien genügt nicht.((BGH, | ||
===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== | ||
-> [[Schiedsverfahren]] | -> [[Schiedsverfahren]] |
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