Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für die Erklärung einzuführen. Die Formulare enthalten die nach § 120a Absatz 2 Satz 4 erforderliche Belehrung.
§ 117 ZPO → Verordnungsermächtigung für Formulare
Regelt die Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz zur Einführung von Formularen für Prozesskostenhilfe.
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