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verfahrensrecht:ermaechtigung_zur_formulareinfuehrung

Ermächtigung zur Formulareinführung

§ 117 (3) ZPO

Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für die Erklärung einzuführen. Die Formulare enthalten die nach § 120a Absatz 2 Satz 4 erforderliche Belehrung.

siehe auch

§ 117 ZPO → Verordnungsermächtigung für Formulare
Regelt die Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz zur Einführung von Formularen für Prozesskostenhilfe.

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