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Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:entscheidungen

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Entscheidungen in Patent- und Markenverfahren

In Patent- und Markenverfahren ergehen Endentscheidungen entweder in Beschlußform, bei:

  • Entscheidungen des DPMA (Verwaltungsakte)
  • Entscheidungen des BPatG über Beschwerden gegen Beschlüsse des DPMA
  • Entscheidungen des BGH über Rechtsbeschwerden

oder in Urteilsform, bei:

  • Entscheidungen des BPatG in Nichtigkeitssachen
  • Entscheidungen des BPatG über den Erlass von einstweiligen Verfügungen in Verfahren wegen Erteilung einer Zwangslizenz
  • Entscheidungen des BGH in Berufungsverfahren gegen Urteile des BPatG in Nichtigkeitssachen
  • Entscheidungen des BGH über Beschwerden gegen Urteile des BPatG in Zwangslizenzverfahren

Beschlüsse des DPMA

Beschlüsse des DPMA werden rechtswirksam mit deren gesetlichen Mitteilung (Zustellung bzw. durch Verkündung nach einer Anhörung).

Ein Beschluß wird bestandskräftig, wenn er nicht mehr durch ein Rechtsmittel angreifbar ist, in der Regel demnach nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist des § 73 II PatG bzw. … MarkenG.

Beschlüsse des BPatG

Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung

Zu unterscheiden sind Entscheidungen aufgrund mündlicher Verhandlung und Entscheidungen im schriftlichen Verfahren.

Aufgrund mündlicher Verghandlung wird entschieden

im Patentrecht sind die Ebtscheidungsformen nicht speziell geregelt.

Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Trifft das Patentgericht seine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, so hat es Eingänge bis zum Erlaß der Entscheidung, d. h. bis der Urkundsbeamte den Beschluß der Post zur Beförderung übergeben hat, zu berücksichtigen.1)

1)
BGH, Beschluss vom 12.12.1996 - I ZB 8/96 - Ceco
verfahrensrecht/entscheidungen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1