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verfahrensrecht:elektronische_signatur

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 +====== Elektronische Signatur ======
 +
 +-> [[Container-Signatur]] \\
 +-> [[Fortgeschrittene elektronische Signatur]] \\
 +-> [[Qualifizierte elektronische Signatur]] \\
 +
 +§ 130a ZPO -> [[Elektronisches Dokument]]; [[Verordnungsermächtigung]]
 +
 +Eine elektronische Signatur besteht gemäß Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO aus Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet.
 +
 +Eine qualifizierte Signatur, die sich auf den gesamten Inhalt einer über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingereichten Nachricht einschließlich der darin enthaltenen Dateien bezieht [-> [[Container-Signatur]]], genügt den Anforderungen des § 2 Abs. 2a Nr. 1 BGH/BPatGERVV.((BGH, Zwischenurteil vom 24. Mai 2022 - X ZR 82/21 - Container-Signatur im Patentnichtigkeitsverfahren))
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Signatur]]
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 +