Anzeigen:
→ Container-Signatur
→ Fortgeschrittene elektronische Signatur
→ Qualifizierte elektronische Signatur
§ 130a ZPO → Elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung
Eine elektronische Signatur besteht gemäß Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO aus Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet.
Eine qualifizierte Signatur, die sich auf den gesamten Inhalt einer über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach eingereichten Nachricht einschließlich der darin enthaltenen Dateien bezieht [→ Container-Signatur], genügt den Anforderungen des § 2 Abs. 2a Nr. 1 BGH/BPatGERVV.1)
→ Signatur
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de