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+ | ====== Elektronische Akteneinsicht ====== | ||
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+ | **§ 299 (3) ZPO** | ||
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+ | Werden die Prozessakten elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle [[Akteneinsicht]] durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Auf besonderen Antrag wird Akteneinsicht durch Einsichtnahme in die Akten in Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 299 ZPO -> [[Akteneinsicht]] |
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