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— | verfahrensrecht:deutsches_skatgericht [2023/07/25 08:28] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Deutsches Skatgericht ====== | ||
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+ | Das Deutsche Skatgericht und das Verbandsgericht des Deutschen Skatverbands e.V. sind keine Schiedsgerichte im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO.((BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 53/17 - Skatgericht)) | ||
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+ | Als verbandsinterne Organe sind derartige [[Vereins- oder Verbandsgerichte]] keine Schiedsgerichte im Sinne der §§ 1025 ff. ZPO. Ihnen ist vielmehr in Ausübung der autonomen Verbänden zustehenden Befugnis zur inneren Selbstorganisation eine Entscheidungszuständigkeit in bestimmten satzungsmäßig geregelten Bereichen zugewiesen. Solche Entscheidungen der Vereins- oder Verbandsgerichte sind grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften | ||
+ | überprüfbar, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | §§ 1025 ff. ZPO -> [[Schiedsrichterliches Verfahren]] \\ | ||
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