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+ | ====== Container-Signatur ====== | ||
+ | Die Besonderheit einer Container-Signatur besteht darin, dass sich die Signaturdaten nicht auf eine einzelne Datei beziehen, etwa eine PDF-Datei, die eine Berufungsschrift oder Berufungsbegründung enthält, sondern auf ein übergeordnetes Datenobjekt, | ||
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+ | Die Regelung in Art. 3 Nr. 10 eIDAS-VO enthält keine Differenzierung zwischen diesen beiden Signaturarten. Nach ihr genügt es, wenn ein Bezug zwischen den Signaturdaten und den zu signierenden Daten besteht. Ein solcher | ||
+ | Bezug besteht auch bei einer Container-Signatur.((BGH, | ||
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+ | Nach § 2 Abs. 5 Satz 1 BGH/ | ||
+ | BGH/ | ||
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+ | Diese Regelung enthält der Sache nach ein Verbot von Container-Signaturen, | ||
+ | Satz 3 BGH/ | ||
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+ | § 130a Abs. 1 Satz 2 ZPO aF sah vor, dass die verantwortende Person das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen soll. Hierfür genügte auch eine Container-Signatur, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Elektronische Signatur]] |
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