Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
verfahrensrecht:beweiskraft [2021/11/26 09:39] mfreund angelegt |
verfahrensrecht:beweiskraft [2021/11/26 09:42] (aktuell) mfreund |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
====== Beweiskraft ====== | ====== Beweiskraft ====== | ||
- | Dem Tatbestand kommt keine Beweiskraft zu, wenn und soweit er Widersprüche, | + | Dem [[Tatbestand]] kommt keine Beweiskraft zu, wenn und soweit er Widersprüche, |
+ | |||
+ | Widersprüchlichem Tatbestand fehlt die Beweiskraft (§ 314 ZPO) und es kommt ihm keine Bindungswirkung für | ||
+ | die Revisionsinstanz (§ 559 Abs. 1 ZPO) zu.((BGH, Urteil vom 9. November 2017 - I ZR 164/16 - Parfummarken; | ||
Solche Mängel müssen sich allerdings aus dem Urteil selbst ergeben.((BGH, | Solche Mängel müssen sich allerdings aus dem Urteil selbst ergeben.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Lassen sich die Widersprüche, | ||
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de