Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:bestandteile_des_urteils

finanzcheck24.de

Bestandteile des Urteils

§ 313 (1) ZPO

Das Urteil enthält:

  1. die Bezeichnung der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter und der Prozessbevollmächtigten;
  2. die Bezeichnung des Gerichts und die Namen der Richter, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben;
  3. den Tag, an dem die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist;
  4. die Entscheidungsgründe.

siehe auch

verfahrensrecht/bestandteile_des_urteils.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1