Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:beschluss

finanzcheck24.de

Beschluß

Beschlussunterschrift

Beschlüsse des Patentgerichts

Nach § 94 Abs. 2 PatG sind die Beschlüsse des Patentgerichts zu begründen. Das gilt nicht, wenn im einseitigen Verfahren (auch zB im Einspruchsverfahren nach Rücknahme des Einspruchs) dem Antrag des allein Verfahrensbeteiligten entsprochen wird.1)

Auch im mehrseitigen Verfahren (hier: Einspruchsbeschwerdeverfahren) bedarf es keiner besonderen Begründung der Entscheidung, wenn der Senat nicht erkennen kann, dass der angefochtene Beschluss fehlerhaft ist, und sich die nach seiner Auffassung zutreffende Begründung des angefochtenen Beschlusses zu eigen macht.2)

Beschlüsse des DPMA

Beschlüsse des DPMA [→ Beschlüsse des DPMA] entsprechen hinsichtlich Funktion und Inhalt der in § 35 VwVfG enthaltenen Definition eines Verwaltungsaktes, weshalb bei der Beantwortung von Fragen, die beispielsweise das Wirksamwerden von patentamtlichen Beschlüssen betreffen, durchaus auf allgemeine, verwaltungsrechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden kann.3)

siehe auch

1)
BPatG PatGE 47, 168 = BlPMZ 2004, 60 – Fehlende Begründungspflicht
2)
vgl. auch BGH GRUR 1993, 896 – Leistungshalbleiter.
3)
BPatG, Beschl. v. 15.06.2020 - 11 W (pat) 35/19; m.V.a. Benkard/Schäfers, PatG, 11. Aufl., § 47 Rn. 1
verfahrensrecht/beschluss.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1