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verfahrensrecht:berufungsbegruendungsfrist [2023/07/25 08:28] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | verfahrensrecht:berufungsbegruendungsfrist [2024/02/28 08:40] (aktuell) – mfreund | ||
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====== Berufungsbegründungsfrist ====== | ====== Berufungsbegründungsfrist ====== | ||
- | Hat eine Partei die Berufungsbegründungsfrist versäumt, ist ihr nach § 233 Satz 1 ZPO auf Antrag | + | § 520 (2) S. 1 ZPO -> [[Frist für die Berufungsbegründung]] |
- | Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden (§ 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO).((BGH, Beschl. v. 15. Dezember 2022 - I ZB 35/22)) | + | |
- | Vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Rechtsmittelführer durch einen Hinweis rechtliches Gehör zu gewähren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich zu der Fristversäumung zu äußern und einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen.((BGH, | ||
- | ===== siehe auch ===== | ||
- | -> [[Berufungsbegründung]] |
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