Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


verfahrensrecht:auslegung_von_prozesserklaerungen

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
verfahrensrecht:auslegung_von_prozesserklaerungen [2021/09/07 09:09] mfreundverfahrensrecht:auslegung_von_prozesserklaerungen [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Auslegung von Prozesserklärungen ======
  
 +Für die Auslegung von Prozesserklärungen [-> [[Prozesserklärung]]] sind die für die [[Privatrecht:Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen|Auslegung von Willenserklärungen]] des bürgerlichen Rechts entwickelten Grundsätze entsprechend anwendbar. Analog § 133 BGB ist nicht an dem buchstäblichen Sinn des in der [[Parteierklärung]] gewählten Ausdrucks zu haften, sondern anhand aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls der in der Erklärung verkörperte Wille zu ermitteln.((BGH, Urt. v. 18. Dezember 2008 - I ZR 63/06 - Motorradreiniger; m.V.a. BGH, Beschl. v. 14.2.2001 - XII ZB 192/99, FamRZ 2001, 1703))
 +
 +Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die Auslegung prozessualer Erklärungen einer Partei im Prozessrecht nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften, sondern hat den wirklichen Willen der Partei zu erforschen. Bei der Auslegung von Prozesserklärungen ist der Grundsatz zu beachten, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht.((BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15; m.V.a. BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 268/11, NJW 2014, 155 Rn. 30; Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15, NJW 2017, 2340 Rn. 11, jeweils mwN))
 +
 +Mehrere zusammen abgegebene Erklärungen sind auch im Zusammenhang zu würdigen.((BGH, Urt. v. 18. Dezember 2008 - I ZR 63/06 - Motorradreiniger))
 +
 +
 +Prozesserklärungen kann der Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren selbst auslegen.((BGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - I ZB 18/08 - Malteserkreuz III; m.V.a. zum Revisionsverfahren: BGH, Urt. v. 22.4.2009 - I ZR 216/06, GRUR 2009, 845 Tz. 9 = WRP 2009, 1001 - Internet-Videorecorder))
 +
 +Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Rechtsbeschwerdegericht die Würdigung prozessualer Erklärungen der Parteien un- eingeschränkt nachprüfen und solche Erklärungen selbst auslegen.((BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - X ZB 1/17 - Mehrschichtlager ; m.V.a. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2014 - X ZR 25/13, GRUR 2014, 911 Rn. 9 mwN - Sitzgelenk))
 +
 +
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Privatrecht:Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen]]
verfahrensrecht/auslegung_von_prozesserklaerungen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1