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— | verfahrensrecht:auslegung_des_unterlassungsgebots [2023/07/25 08:29] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Auslegung des Unterlassungsgebots ====== | ||
+ | Abweichend von der Verwendung des Begriffs des " | ||
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+ | Der Schuldner einer auf Unterlassung lautenden Entscheidung kann zu einem aktiven Handeln verpflichtet sein [-> [[Ergänzende Handlungspflichten des Unterlassungsschuldners]]] und daher, wenn er diese Handlungspflicht verletzt, gegen den Unterlassungstitel verstoßen. | ||
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+ | Die danach gebotene Auslegung des Unterlassungstitels kann auch im [[Verfahrensrecht: | ||
+ | geboten sind, im Erkenntnisverfahren geklärt werden muss.((BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - I ZB 96/16; m.V.a. BGH, GRUR 2017, 208 Rn. 29)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Unterlassungsgebot]] |
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